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Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Unternehmens
Daniel Völker Webdesign
in Freising
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1 - Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens Daniel Völker Webdesign,
Asamstr. 44, 85356 Freising, Deutschland (im
Folgenden Webdesign-V genannt). Die Lieferungen, Leistungen und
Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2 - Zusammenarbeit
Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag basiert auf den in Angebot
und Auftrag definierten Festlegungen.
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten
sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an
der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich
gegenseitig.
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen
fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar
sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Internatagentur Webdesign-V unverzüglich mitzuteilen.
Die Ansprechpartner beider Vertragspartner verständigen sich in
regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der
Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die
Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
Angaben und technische Informationen in Emails und in Anhängen von Emails
sind Vertragsbestandteil.
3 - Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt Webdesign-V bei der Erfüllung seiner
vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das
rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, die zur
Leistungserbringung von Webdesign-V erforderlich sind sowie Datenmaterial
von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies
erfordern. Der Kunde wird Webdesign-V hinsichtlich der von ihm zu
erwartenden Leistungen eingehend instruieren.
Der Kunde stellt seinerseits sicher, dass die von seinen Mitarbeitern
zu liefernden Leistungen mit der erforderlichen Fach- und Sachkunde
ausgeführt sind.
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Webdesign-V im Rahmen der
Vertragsdurchführung eigene Materialien (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) zu
beschaffen, hat der Kunde diese Webdesign-V termingerecht und in einem
gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur
Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung oder andersartige
Erfassung des vom Kunden überlassenen Materials erforderlich, so
übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt
sicher, dass Webdesign-V die zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
4 - Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für
ihn im Tätigkeitsbereich von Webdesign-V tätig werden, hat der Kunde
wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Webdesign-V hat es gegenüber
dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Webdesign-V aufgrund des Verhaltens
eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem
Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
5 - Termine
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Webdesign-V nur
durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286
Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als
verbindlich zu bezeichnen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der
Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des
Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat
Webdesign-V nicht zu vertreten und berechtigen Webdesign-V, das
Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl.
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Webdesign-V wird dem
Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
6 - Leistungsänderungen
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Webdesign-V
zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich gegenüber Webdesign-V äußern.
Webdesign-V prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Leistung, Vergütung, Mehraufwänden und
Terminen haben wird.
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Webdesign-V dem Kunden die
Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen
darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag
für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und
das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung,
auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen
Leistungsumfang.
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über
den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit
erforderlich verschoben. Webdesign-V wird dem Kunden die neuen Termine
mitteilen.
Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände
zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des
Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige
Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den
Parteien ein Vereinbarung über Honorarsätze getroffen wurde, nach
diesen berechnet.
Webdesign-V ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung
oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Webdesign-V
für den Kunden zumutbar ist.
7 - Vergütung
Die Vergütungsart von Webdesign-V und der Abrechnungsmodus sind im
Angebot beschrieben. Von Webdesign-V erstellte Angebote oder
Budgetplanungen sind bis zur Vertragsprüfung und Auftragsbestätigung
durch Webdesign-V freibleibend und unverbindlich.
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und
Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Die Reisezeit zählt als
Arbeitszeit und wird als solche vergütet.
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer
Leistung von Webdesign-V getroffen, deren Erbringung der Kunde den
Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der
Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im
Zweifel gelten die von Webdesign-V für ihre Leistungen verlangten
Vergütungssätze und Reisekosten als üblich.
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8 - Rechte
Webdesign-V gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das
einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese
Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz
der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Webdesign-V kann
den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der
Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
9 - Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder
des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn
Webdesign-V diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10 - Haftung
Webdesign-V haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet Webdesign-V nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen hattet Webdesign-V
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde
unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen von Webdesign-V.
11 - Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der
Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter
von Webdesign-V abzuwerben oder ohne Zustimmung von Webdesign-V
anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
verpflichtet sich der Kunde, eine von Webdesign-V der Höhe nach
festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu
überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12 - Geheimhaltung, Presseerklärung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke
dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht
werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht
die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses hinaus.
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen
Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere
Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend
machen kann.
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf
die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher
Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.
13 - Schlichtung
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch
eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern
herbeizuführen.
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen
durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die
Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den
ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei
zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die
Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14
in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit
nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder
endgültig zu bereinigen.
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien
wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus
dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat
nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung
der Verjährung.
Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden
Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden
unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der
Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer
angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
14 - DENIC-Vertragsbedingungen
Wir sind verpflichtet unseren Kunden vor Vertragsabschluss die
DENIC-Vertragsbedingungen zugänglich zu machen. Hierzu können unsere
Kunden die Links zur DENIC in unseren Angebpotsbeschreibungen auf dieser
Website verwenden.
15 - Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf
nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB
bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Webdesign-V darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien
als Referenzkunden nennen. Webdesign-V darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie
hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen.
16 - Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen
zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben
schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben,
können auch per e-mail erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst
nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Webdesign-V.
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