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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens
Daniel Völker Webdesign 
in Freising

 
1 - Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens Daniel Völker Webdesign, Asamstr. 44, 85356 Freising, Deutschland (im Folgenden Webdesign-V genannt). Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2 - Zusammenarbeit

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag basiert auf den in Angebot und Auftrag definierten Festlegungen.

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Internatagentur Webdesign-V unverzüglich mitzuteilen.

Die Ansprechpartner beider Vertragspartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

Angaben und technische Informationen in Emails und in Anhängen von Emails sind Vertragsbestandteil.

3 - Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt Webdesign-V bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, die zur Leistungserbringung von Webdesign-V erforderlich sind sowie  Datenmaterial von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Webdesign-V hinsichtlich der von ihm zu erwartenden Leistungen eingehend instruieren.

Der Kunde stellt seinerseits sicher, dass die von seinen Mitarbeitern zu liefernden Leistungen mit der erforderlichen Fach- und Sachkunde ausgeführt sind.

Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Webdesign-V im Rahmen der Vertragsdurchführung eigene Materialien (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) zu beschaffen, hat der Kunde diese Webdesign-V termingerecht und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung oder andersartige Erfassung des vom Kunden überlassenen Materials erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Webdesign-V die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

4 - Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Webdesign-V tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Webdesign-V hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Webdesign-V aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

5 - Termine

Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Webdesign-V nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Webdesign-V nicht zu vertreten und berechtigen Webdesign-V, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Webdesign-V wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

6 - Leistungsänderungen

Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Webdesign-V zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Webdesign-V äußern.

Webdesign-V prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Leistung, Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird.

Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Webdesign-V dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Webdesign-V wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Honorarsätze getroffen wurde, nach diesen berechnet.

Webdesign-V ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Webdesign-V für den Kunden zumutbar ist.

7 - Vergütung

Die Vergütungsart von Webdesign-V und der Abrechnungsmodus sind im Angebot beschrieben. Von Webdesign-V erstellte Angebote oder Budgetplanungen sind bis zur Vertragsprüfung und Auftragsbestätigung durch Webdesign-V freibleibend und unverbindlich.

Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Die Reisezeit zählt als Arbeitszeit und wird als solche vergütet.

Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Webdesign-V getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Webdesign-V für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze und Reisekosten als üblich.

Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8 - Rechte

Webdesign-V gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Webdesign-V kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

9 - Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Webdesign-V diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10 - Haftung

Webdesign-V haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Webdesign-V nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen hattet Webdesign-V insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Webdesign-V.

11 - Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Webdesign-V abzuwerben oder ohne Zustimmung von Webdesign-V anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Webdesign-V der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12 - Geheimhaltung, Presseerklärung

Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.

13 - Schlichtung

Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

14 - DENIC-Vertragsbedingungen

Wir sind verpflichtet unseren Kunden vor Vertragsabschluss die DENIC-Vertragsbedingungen zugänglich zu machen. Hierzu können unsere Kunden die Links zur DENIC in unseren Angebpotsbeschreibungen auf dieser Website verwenden.

15 - Sonstiges

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Webdesign-V darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Webdesign-V darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

16 - Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Webdesign-V.
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Kamilla Völker Webdesign, Robert-Koch-Str. 18, D-97080 Würzburg
Tel.: 09 31 / 35 66 940 - E-Mail: info@webdesign-v.de